Öffentliches Delisting-Erwerbsangebot der Burda Digital SE an die Aktionäre der New Work SE
DISCLAIMER - RECHTLICHE HINWEISE
Wichtige Informationen zum öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot der Burda Digital SE an sämtliche Aktionäre der New Work SE
Sie haben die Internetseite aufgerufen, die Unterlagen und Informationen zum öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot (das „Delisting-Angebot“) der Burda Digital SE (die „Bieterin“) nach dem deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz („WpÜG“) und dem deutschen Börsengesetz („BörsG“) an die Aktionäre der New Work SE („NWSE“) enthält.
Besucher dieser Internetseite werden gebeten, die folgenden rechtlichen Hinweise zu lesen und deren Kenntnisnahme unten auf dieser Seite zu bestätigen, um zu den Unterlagen und Informationen betreffend das Delisting-Angebot weitergeleitet zu werden.
Am 3. Juni 2024 hat die Bieterin ihre Entscheidung veröffentlicht, den Aktionären der NWSE („NWSE-Aktionäre“) anzubieten, im Rahmen des Delisting-Angebots alle von der Bieterin nicht unmittelbar gehaltenen Aktien der NWSE („NWSE-Aktien“) zu erwerben. Auf dieser Internetseite finden Sie die Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 WpÜG in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 des BörsG betreffend die Entscheidung der Bieterin vom 3. Juni 2024 zur Abgabe des Delisting-Angebots, die fortlaufenden Veröffentlichungen gemäß § 23 WpÜG, die Angebotsunterlage der Bieterin (die „Angebotsunterlage“) sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit dem Delisting-Angebot. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 15. Juli 2024 gestattet.
Sämtliche auf dieser Internetseite enthaltenen Informationen und über diese Internetseite abrufbaren Unterlagen dienen ausschließlich Informationszwecken und der Einhaltung der Bestimmungen des WpÜG, der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots („WpÜG-Angebotsverordnung“), des BörsG und bestimmten anwendbaren wertpapierrechtlichen Bestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika (die „Vereinigten Staaten“). Das Delisting-Angebot wird nach den gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere den Vorschriften des WpÜG, der WpÜG-Angebotsverordnung, des BörsG und bestimmten anwendbaren wertpapierrechtlichen Bestimmungen der Vereinigten Staaten unterbreitet. Das Delisting-Angebot bezieht sich auf Aktien an einer Europäischen Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und unterliegt den gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland und bestimmten anwendbaren wertpapierrechtlichen Bestimmungen der Vereinigten Staaten über die Durchführung eines solchen Angebots. Das Delisting-Angebot war nicht Gegenstand eines Prüf- oder Registrierungsverfahrens einer Wertpapieraufsichtsbehörde außerhalb Deutschlands bzw. wird es nicht sein und wurde bzw. wird von keiner solchen Aufsichtsbehörde genehmigt oder empfohlen.
Die Bieterin und/oder mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und 3 WpÜG können vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist des Delisting-Angebots NWSE-Aktien in anderer Weise als im Rahmen des Delisting-Angebots über die Börse oder außerbörslich erwerben oder entsprechende Erwerbsvereinbarungen schließen, sofern solche Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen im Einklang mit den Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland und der Vereinigten Staaten (falls und soweit diese anwendbar sind) erfolgen. Informationen über entsprechende Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen werden, soweit erforderlich, gemäß § 23 Abs. 2 WpÜG veröffentlicht. Entsprechende Informationen werden auch in einer unverbindlichen englischen Übersetzung auf dieser Internetseite veröffentlicht.
Die Angebotsunterlage sowie mit dem Delisting-Angebot im Zusammenhang stehende Unterlagen werden ausschließlich nach den Bestimmungen des WpÜG sowie bestimmten wertpapierrechtlichen Bestimmungen der Vereinigten Staaten (falls und soweit diese anwendbar sind) verbreitet. Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage oder anderer mit dem Delisting-Angebot im Zusammenhang stehender Unterlagen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der Vereinigten Staaten kann unter den Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland und der Vereinigten Staaten (falls und soweit diese anwendbar ist) fallen, in denen die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage bzw. der mit dem Delisting-Angebot im Zusammenhang stehenden Unterlagen gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Die Angebotsunterlage oder sonstige mit dem Delisting-Angebot im Zusammenhang stehende Unterlagen dürfen daher durch Dritte nicht in Länder versandt oder dort veröffentlicht, verteilt oder verbreitet werden, wenn und soweit eine solche Versendung, Veröffentlichung, Verteilung oder Verbreitung gegen anwendbare Rechtsvorschriften verstößt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung oder der Erfüllung von weiteren Voraussetzungen abhängig ist und diese nicht vorliegen.
Die Bieterin hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage oder anderer mit dem Delisting-Angebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der Vereinigten Staaten nicht gestattet. Daher dürfen die depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen die Angebotsunterlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums sowie der Vereinigten Staaten nicht veröffentlichen, versenden, verteilen oder verbreiten, es sei denn, dies erfolgt in Übereinstimmung mit allen anwendbaren in- und ausländischen Rechtsvorschriften. Die Bieterin ist in keiner Weise dafür verantwortlich, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage oder anderer mit dem Delisting-Angebot in Zusammenhang stehender Unterlagen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten mit den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland und der Vereinigten Staaten (falls und soweit diese anwendbar ist) vereinbar ist.
Für NWSE-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland können sich Schwierigkeiten bei der Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen ergeben, die nach einem anderen Recht als dem Recht des Landes entstehen, in dem sich ihr Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlicher Aufenthalt befindet. Dies ist auf die Tatsache zurückzuführen, dass sowohl die Bieterin als auch die NWSE ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland hat und einige oder alle ihre Führungskräfte und Organmitglieder möglicherweise ihren Wohnsitz in einem anderen Land als dem Land des Wohnsitzes, Sitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts des jeweiligen NWSE-Aktionärs haben. Es ist NWSE-Aktionären unter Umständen nicht möglich, ein ausländisches Unternehmen oder dessen Führungskräfte bzw. Organmitglieder vor einem Gericht im Land ihres Wohnsitzes, Sitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts aufgrund von Verstößen gegen Gesetze des Landes ihres Wohnsitzes, Sitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts zu verklagen. Des Weiteren können sich Schwierigkeiten ergeben, ein ausländisches Unternehmen und dessen verbundene Unternehmen zu zwingen, sich einem im Land des Wohnsitzes, Sitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts des jeweiligen NWSE-Aktionärs ergangenen Gerichtsurteil zu unterwerfen.
Das Delisting-Angebot erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der in der Angebotsunterlage aufgeführten Bestimmungen. Die auf dieser Internetseite enthaltenen Informationen und über diese Internetseite abrufbaren Unterlagen stellen weder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf, noch ein Angebot zum Kauf von NWSE-Aktien dar. Die Bestimmungen des Delisting-Angebots können von den auf dieser Internetseite enthaltenen allgemeinen Informationen abweichen. Die Bieterin behält sich eine Änderung der Bestimmungen des Delisting-Angebots, soweit rechtlich zulässig, vor.
Das Delisting-Angebot kann von allen in- und ausländischen NWSE-Aktionären nach Maßgabe der Angebotsunterlage und den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften angenommen werden. Die Bieterin weist allerdings darauf hin, dass der Zugang zu dieser Internetseite und die Annahme des Delisting-Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums sowie der Vereinigten Staaten rechtlichen Beschränkungen unterliegen können. NWSE-Aktionären mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums sowie der Vereinigten Staaten wird empfohlen, sich über die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu informieren und diese einzuhalten. Die Bieterin übernimmt keine Verantwortung dafür, ob der Zugriff auf diese Internetseite oder die Annahme des Delisting-Angebots von außerhalb dieser Rechtsordnungen nach dem anwendbaren Recht zulässig ist.
Hiermit bestätige ich, dass ich die vorstehenden rechtlichen Hinweise und Informationen gelesen habe.